Textcoaching – Schreibcoaching – Lektorat

Dr. Michael Schornstheimer

AGB

Leider ist das „Kleingedruckte“ unvermeidlich. Ich möchte möglichst verbindlich und unbürokratisch für Sie arbeiten. Trotzdem geht das nicht ohne vertragliche Regeln. Das bringt Sicherheit und Transparenz für beide Seiten, für Sie, die „Auftraggeber“ und für mich, den „Auftragnehmer“.

1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge und Geschäftsabschlüsse mit dem „Textdoktor“ (Dr. Michael Schornstheimer, D–12163 Berlin, Markelstrasse 26 a, nachfolgend „der Textdoktor“ oder Auftragnehmer genannt). Abweichende AGB der Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Leistungsangebot
„Der Textdoktor“ bietet Text- und Schreibcoaching an, sowie Lektorat, „Ghostwriting“  und weitere Formen redaktioneller Beratung und Unterstützung. „Ghostwriting“  allerdings nur für Texte, die nicht zur Erlangung akademischer Grade vorgesehen sind.

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber erläutert, wofür er den zu korrigierenden oder zu lektorierenden Text benötigt. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten (Fach-)Terminologie wünscht, muss er dies dem Auftragnehmer mitteilen und ihm die dafür erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitstellen. Besondere Schreibweisen oder Schreibvarianten, die vom jeweils aktuellen Rechtschreib-Duden abweichen und nicht korrigiert/lektoriert werden sollen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht geltend machen, der Auftragnehmer habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt.

4. Preise
Jeder Text ist ein Unikat. Deshalb hängt das Stunden- oder Seitenhonorar vom Leistungsumfang und Schwierigkeitsgrad ab. Es orientiert sich an den Empfehlungen des Verbandes der Freien Lektorinnen und Lektoren:
http://www.vfll.de/pdf/VFLL_Honorarempfehlungen.pdf.
Gerne unterbreite ich Ihnen ein individuelles Angebot.
Zur ersten Orientierung können Sie ein Seitenhonorar von 4,00 – 8,00 € veranschlagen, ein Stundensatz von +/- 50,00 €, und einen Tagessatz von ca. 350,00 €. Von Neukunden erbitte ich 50 % des veranschlagten Honorars bei Auftragsersteilung, 50 % nach Ablieferung. Angebote und Preise sind freibleibend.  Sofern von Seitenpreisen die Rede ist, entspricht eine Seite dem Umfang von 30 Zeilen à 60 Anschläge, sie umfasst also insgesamt 1.800 Anschläge inkl. Leerzeichen und Fußnoten. Für Express- und Wochenendarbeiten werden dem Auftraggeber für das Korrektorat und Lektorat Zuschläge in Höhe von 25 % in Rechnung gestellt.
Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.

5. Vertrag / Widerrufsrecht
Der Kostenvoranschlag ist kostenfrei und für beide Seiten unverbindlich. Der Auftraggeber kann seinen Auftrag direkt dem Textdoktor erteilen. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der zu korrigierende oder zu lektorierende Text dem Auftragnehmer zugegangen ist und der Auftragnehmer den Auftrag angenommen hat. Hierzu genügt eine schriftliche Bestätigung, in der Regel per e–Mail. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer besteht ein Widerrufsrecht seitens des Kunden. Das Zurücknehmen eines Auftrags muss ebenfalls schriftlich erfolgen. Bereits erbrachte Teilleistungen kann der Textdoktor bis dahin in Rechnung stellen. Sobald der Auftrag bestätigt wurde erlischt das Widerrufsrecht. Der Textdoktor haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.

6. Haftung für Mängel (Gewährleistung)
Der Textdoktor sichert zu, alle Aufträge mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Textimmanente Widersprüche begründen keine Ersatzpflicht für etwaige Schäden oder Mangelfolgeschäden. Dies gilt sowohl gegenüber dem Kunden als auch gegenüber Dritten und bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags. Die Haftung des Auftragnehmers ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf die Fälle begrenzt, in denen ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur last fällt.
Offensichtliche Mängel werden nur berücksichtigt, wenn diese innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Leistung detailliert schriftlich angezeigt werden. Danach verzichtet der Kunde auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel zustehen könnten.
Bei nachweisbaren Fehlern in den vom Auftragnehmer bearbeiteten Texten hat der Kunde einen Anspruch auf eine kostenlose Korrektur. Grundlage der Korrektur ist die vertraglich vereinbarte Leistung. Wenn die Vertragspartner sich darauf einigen, kann alternativ auch der Preis gemindert werden. Kann bei der Überprüfung der Leistung des Textdoktors ein offensichtlicher Mangel nicht festgestellt werden, so trägt der Kunde die Kosten der Prüfung. Dies bezieht sich insbesondere auf fehlerhafte Auftragserteilung oder auf Mängel der Konkretisierung oder Beschreibung. Eventuell entstehende Verletzungen von Persönlichkeitsrechten gehen ebenfalls nicht in die Haftung ein. Der Auftragnehmer geht davon aus, dass die erbrachten Dienstleistungen nicht zu einem solchen Zweck genutzt werden.
Da stilistische Korrekturen stark vom Sprachgefühl des Textdoktors abhängen, verstehen sie sich immer als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen wird daher ausgeschlossen. Für die Korrektur schwer lesbarer, unleserlicher bzw. unverständlicher Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. Bei Übermittlung von Texten mittels Datentransfer (wie e-mail u.ä.) besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden des Auftragnehmers vorliegt. Schadensersatzforderungen aufgrund von entgangenen Gewinns oder sonstigen mittelbaren Schadens sind auf jeden Fall ausgeschlossen. Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt.

7. Vorlagen
Alle eingereichten Unterlagen, Datenträger, Vorlagen betrachtet der Auftragnehmer als Kopien. Er geht davon aus, dass der Auftaggeber rechtmäßiger Inhaber der dadurch berührten Rechte, vor allem des Urheberrechtes, ist. Aus fehlenden Rechten entstehende Forderungen gehen allein zu Lasten des Kunden. Die Datenträger und Vorlagen usw. verwahrt der Textdoktor streng vertraulich. Im Falle eines Endlektorats für eine Publikation verpflichtet sich der Auftaggeber, den Vermerk „Lektorat: (www.schornstheimer.de) im Impressum anzubringen.

8. Lieferung
In der Regel werden die zur Verfassung eines Textes notwendigen Materialien in elektronischer Form an den Textdoktor geschickt (ms-word oder pdf-Datei.) Nach vorheriger Vereinbarung ist es aber auch möglich, die notwendigen Informationen auf dem Postweg, als CD-ROM-Datei, oder als Speicherkarte zu senden. Die Lieferung der bearbeiteten Texte erfolgt ebenfalls in elektronischer Form. Dabei kann das Dateiformat vom Kunden frei gewählt werden. Auf Wunsch ist es auch möglich, die Texte zusätzlich per Post oder auf einem Datenträger zu versenden. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für eine fehlerhafte Übertragung der Texte oder für deren Verlust sowie für deren Beschädigung oder Verlust haftet der Auftragnehmer nicht, auch nicht für Schäden, die durch Viren entstehen.

9. Zahlung
Der Auftragnehmer berechnet dem Auftraggeber das Honorar für die Korrektur/das Lektorat nach Fertigstellung. Der Kunde erhält eine Rechnung auf dem Postweg oder per E-Mail. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt. Neukunden leisten bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 50% des Kostenvoranschlags .

10. Verschwiegenheitspflicht
Der Auftragnehmer ist zur Diskretion verpflichtet. Er sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu. Eine 100-prozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und -nehmer (e-mail), nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer haftet für solche Eingriffe Dritter nicht. Im Interesse des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien des Ausgangs- und Zieltextes anzulegen und diese aufzubewahren.

11. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist Berlin. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze Anwendung.

12. Schlussbestimmungen
Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer alle Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Leistungen und auf das Vertragsverhältnis auswirken, unverzüglich schriftlich oder per e-mail mit. Alle Änderungen zu diesem Vertragswerk und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.